Berufskraftfahrer-weiterbildung
Alle Informationen zu Weiterbildungen für Berufskraftfahrer
Seit September 2014 gibt es für Berufskraftfahrer die Pflicht, alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung zu absolvieren (vgl. § 5 BKrFQG). Diese besteht aus fünf Modulen mit je sieben Zeitstunden. Die Schulung findet entweder an den drei Schulungsstandorten Brilon, Olsberg oder Hallenberg statt oder bei entsprechender Teilnehmerzahl auch In-House. Dazu gehören.
Zielgruppe
Die EU-Kraftfahrerweiterbildung richtet sich an alle gewerblich tätigen Kraftfahrer, die die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation erworben haben sowie an Fahrzeugführer, für die aufgrund des Erwerbs der Fahrerlaubnis für LKW vor den Stichtagen durch Besitzstandswahrung keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht.
Modul 1: Eco-Training (Theorie)
- Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
- Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Trägheit des Kraftfahrzeugs
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Dauer
je 7 Zeitstunden
Abschluss
Erhalt der Weiterbildungsbescheinigung