GEFAHRGUTFAHRERSCHULUNG
Absolvieren Sie jetzt Ihre Schulungen im Bereich des Gefahrguttransports
Gemäß ADR (Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) müssen die Führer von Fahrzeugen mit kennzeichnungspflichtiger Menge eine Bescheinigung nachweisen. Hierfür muss zunächst der Basiskurs für Schütt- und Stückgut absolviert werden, in dessen Anschluss eine Prüfung vor der IHK erfolgt. Ergänzt werden kann dieser u.a. mit dem Aufbaukurs Tank. Die Bescheinigung behält ihre Gültigkeit für jeweils fünf Jahre und wird durch eine Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung für weitere fünf Jahre verlängert.
Wir bieten Ihnen weitere Schulungen mit anschließender in-House-Prüfung durch die IHK (bei entsprechender Teilnehmerzahl) an. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Inhalt:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbige Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dauer:
3-tägiges Seminar
Abschluss:
Prüfung vor der IHK mit anschließender Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung